Studienplatz einklagen: Trotz ZVS-Ablehnung mit Unterstützung der Deutschen Hochschulstiftung!
Die Studienplatzklage Medizin etc. ist Thema des aktuellen NC-Projekts der Deutschen Hochschulstiftung zum
Wintersemester 2010/11.
Wenn Sie (oder Ihre Kinder) mit einer ZVS-Ablehnung rechnen oder eine Ablehnung bereits erhalten haben in den zulassungsbeschränkten Fächern, z.B. in
- Humanmedizin,
- Zahnmedizin,
- Tiermedizin,
- Pharmazie oder
- Psychologie,
dann informieren Sie sich jetzt über die Studienplatzklage – ganz einfach und online!
Der Vertrauensanwalt der Deutschen Hochschulstiftung gibt Ihnen Tipps über Ihre Chancen bei einer Studienplatzklage. Laden Sie sich online unsere Studienplatzklage-Broschüre herunter oder
fordern Sie weitere Informationen an.
Denn: Nicht die Abiturnote, sondern Ihr Talent, Ihr Wille und Ihre Vorbildung sollen entscheiden.