Studienplatz einklagen: Trotz ZVS-Ablehnung mit Unterstützung der Deutschen Hochschulstiftung!

Die Studienplatzklage Medizin etc. ist Thema des aktuellen NC-Projekts der Deutschen Hochschulstiftung zum
Wintersemester 2010/11.

Wenn Sie (oder Ihre Kinder) mit einer ZVS-Ablehnung rechnen oder eine Ablehnung bereits erhalten haben in den zulassungsbeschränkten Fächern, z.B. in
 - Humanmedizin,
 - Zahnmedizin,
 - Tiermedizin,
 - Pharmazie oder
 - Psychologie,
dann informieren Sie sich jetzt über die Studienplatzklage – ganz einfach und online!
Der Vertrauensanwalt der Deutschen Hochschulstiftung gibt Ihnen Tipps über Ihre Chancen bei einer Studienplatzklage. Laden Sie sich online unsere Studienplatzklage-Broschüre herunter oder fordern Sie weitere Informationen an.
Denn: Nicht die Abiturnote, sondern Ihr Talent, Ihr Wille und Ihre Vorbildung sollen entscheiden.
pdf-Download: Broschüre zur Studienplatzklage
Foto: Stiftungsvorsitzende
Stimmen zum laufenden NC-Projekt der Deutschen Hochschulstiftung:
"Tausende Abiturienten bekommen dieses Jahr wieder eine ZVS-Ablehnung, vielleicht schon zum wiederholten Mal. Aufgrund der Abiturnote werden sie für Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie abgelehnt. Obwohl die Abiturnote allein kaum etwas über die Begabung und den nötigen Idealismus für das Wunschfach aussagt..." weiter
Studienplatzklage-Stipendium für das WS 2009/2010
Druckversion dieser Seite aufrufen