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Studienplatz einklagen: Trotz Hochschulstart-Ablehnung mit Unterstützung der Deutschen Hochschulstiftung!

Die Studienplatzklage Medizin etc. ist Thema des aktuellen NC-Projekts der Deutschen Hochschulstiftung zum Wintersemester 2012/13.

Wenn Sie (oder Ihre Kinder) mit einer Hochschulstart-Ablehnung rechnen oder eine Ablehnung bereits erhalten haben in den zulassungsbeschränkten Fächern, z.B. in

dann informieren Sie sich jetzt über die Studienplatzklage – ganz einfach und online!

Der Vertrauensanwalt der Deutschen Hochschulstiftung gibt Ihnen Tipps über Ihre Chancen bei einer Studienplatzklage. Laden Sie sich online unsere Studienplatzklage-Broschüre herunter oder fordern Sie weitere Informationen an.

Denn: Nicht die Abiturnote, sondern Ihr Talent, Ihr Wille und Ihre Vorbildung sollen entscheiden.

Stimmen zum laufenden NC-Projekt der Deutschen Hochschulstiftung:

"Tausende Abiturienten bekommen dieses Jahr wieder eine ZVS-Ablehnung, vielleicht schon zum wiederholten Mal. Aufgrund der Abiturnote werden sie für Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie abgelehnt. Obwohl die Abiturnote allein kaum etwas über die Begabung und den nötigen Idealismus für das Wunschfach aussagt..." weiter

JETZT HANDELN!

ZVS-Bewerbung und
Studienplatzklage
im Wintesemester
2012/13!

KOSTENFREIE INFORMATIONEN
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