ZVS-Ablehnung
Der NC, die ZVS und das Auswahlverfahren der Hochschulen sind nicht geeignet, begabte Abiturienten zu fördern und den Mangel an medizinischen Leistungsträgern zu lindern.
Die Universitäten können sich – auch in den medizinischen Studiengängen und Psychologie – mittlerweile zwar 60% ihrer Studenten selbst aussuchen. Und trotzdem geben die meisten
Universitäten auch hier die Abiturnote als wichtigstes Kriterium vor. Bei einer "regulären" ZVS-Bewerbung besteht hingegen mit einer Abiturnote schlechter als 1,3 und einer Wartezeit
von unter acht Semestern kaum eine Chance, einen Studienplatz zu erhalten.
Begabung, Überzeugung und innerer Wille sowie Vorbildungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Wie kann es sein, dass ein Abiturient mit der Durchschnittsnote 1,9 und Leistungskursfächern Biologie
und Chemie keinen Studienplatz in Humanmedizin bekommt? Wie kann es sein, dass die Tochter eines Landarztes, die die Praxis ihres Vaters fortführen will und damit die ärtzliche Versorgung sichern
würde, sechs Jahre warten muss? Wie kann es sein, dass eine abgeschlossene Krankenschwesternausbildung und ein Abiturdurchschnitt von 2,0 nicht für ein Medizin-Studium reichen?
Ist der Abiturient mit 1,0 in den Leistungskusren Deutsch und Geschichte wirklich begabter für dieses Fach?
Die Deutsche Hochschulstiftung will begabten Abiturientinnen und Abiturienten helfen, zeitnah ihr Wunschstudium aufzunehmen. Die Studienplatzklage bietet die Chance dazu.
Und deshalb unterstützen wir junge Menschen dabei, sich über diese Möglichkeit fachkundig zu informieren und dann ggf. auch diesen Weg zu gehen.
Die Studienplatzklage ist auch im höheren Fachsemester möglich. Denn selbst in höheren Fachsemestern ist es in den zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht mehr möglich, ohne
Weiteres einen Studienplatz an einer deutschen Universität zu erhalten: Der Engpass des ersten Fachsemesters hat sich auch auf die höheren Fachsemester, in Medizin insb. auf das erste
klinische Semester übertragen. Zahlreiche Studenten, die in Ungarn ihr Physikum bestanden oder in Deutschland auf einem sog. Teilstudienplatz studiert haben, können aufgrund dieses
Engpasses ihr Studium nicht fortsetzen und müssen – wieder einmal – warten.
Informieren Sie sich hier online über die Möglichkeiten der Studienplatzklage.